Rechtsprechung
   BSG, 08.08.2017 - B 5 R 36/17 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,32976
BSG, 08.08.2017 - B 5 R 36/17 B (https://dejure.org/2017,32976)
BSG, Entscheidung vom 08.08.2017 - B 5 R 36/17 B (https://dejure.org/2017,32976)
BSG, Entscheidung vom 08. August 2017 - B 5 R 36/17 B (https://dejure.org/2017,32976)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,32976) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge; Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht; Verbot von Überraschungsentscheidungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge; Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht; Verbot von Überraschungsentscheidungen

  • rechtsportal.de

    Rente wegen Erwerbsminderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R

    Revisionsgericht - Kontrolle der Auslegung schlüssiger Willenserklärungen

    Auszug aus BSG, 08.08.2017 - B 5 R 36/17 B
    § 128 Abs. 2 SGG konkretisiert den verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), beschränkt sich hierbei gegenüber dem inhaltlich weiteren § 62 SGG jedoch auf die tatsächlichen Grundlagen der Entscheidung (BSGE 117, 192 [BSG 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R] = BSG SozR 4-1500 § 163 Nr. 7, RdNr 24).
  • BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 37/03 B

    Anspruch auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 08.08.2017 - B 5 R 36/17 B
    Auch lässt die Beschwerdebegründung nicht erkennen, ob der Prozessbevollmächtigte vor dem Berufungsgericht auch zu erkennen gegeben hat, dass er außer Stande war, sich in der mündlichen Verhandlung sachgemäß zu (ggf erstmals eingeführten) Tatsachen, die möglicherweise für die Sachentscheidung erheblich sind, zu äußern mit der weiteren Folge, dass auf Antrag eine angemessene Frist zur Stellungnahme einzuräumen gewesen wäre (vgl BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 1 RdNr 6).
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 08.08.2017 - B 5 R 36/17 B
    Sie bezeichnet schon keinen für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrag, dem das LSG nicht gefolgt ist (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN).
  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B

    Anträge auf Terminsverlegung, Kompetenzen des Bundessozialgerichts

    Auszug aus BSG, 08.08.2017 - B 5 R 36/17 B
    Aus der Beschwerdebegründung geht schon nicht hervor, dass der Kläger in der mündlichen Verhandlung, dem "Kernstück" des gerichtlichen Verfahrens (BSGE 44, 292 [BSG 22.09.1977 - 10 RV 79/76] = SozR 1500 § 124 Nr. 2; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 33 S 57), keine Gelegenheit hatte, sich zum gesamten Streitstoff zu äußern, sei es erstmalig oder ergänzend zu vorangegangenen Schriftsätzen.
  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 08.08.2017 - B 5 R 36/17 B
    Ein Verstoß gegen § 62 SGG, Art. 103 Abs. 1 GG liegt ua vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 19 S 33 mwN) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19).
  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

    Auszug aus BSG, 08.08.2017 - B 5 R 36/17 B
    Ein Verstoß gegen § 62 SGG, Art. 103 Abs. 1 GG liegt ua vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 19 S 33 mwN) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19).
  • BSG, 05.07.1994 - 2 RU 24/93

    Unfallversicherungsschutz - Betreuung eines Enkelkindes

    Auszug aus BSG, 08.08.2017 - B 5 R 36/17 B
    Nimmt der Rechtsstreit in der mündlichen Verhandlung eine unerwartete Wendung, etwa dadurch, dass bisher nicht erörterte (evtl entscheidungserhebliche) Gesichtspunkte auftauchen oder das Gericht den Beteiligten mit einer geänderten Rechtsauffassung gegenübertritt (vgl zB BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 20 S 58; BSG Urteil vom 12.4.2000 - B 9 VH 1/99 R - HVBG-INFO 2000, 2227), so muss vom Gericht, um Überraschungsentscheidungen zu verhindern, sichergestellt werden, dass sich die Beteiligten sachgemäß zum Prozessstoff äußern können.
  • BSG, 12.04.2000 - B 9 VH 1/99 R

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch übergangenen

    Auszug aus BSG, 08.08.2017 - B 5 R 36/17 B
    Nimmt der Rechtsstreit in der mündlichen Verhandlung eine unerwartete Wendung, etwa dadurch, dass bisher nicht erörterte (evtl entscheidungserhebliche) Gesichtspunkte auftauchen oder das Gericht den Beteiligten mit einer geänderten Rechtsauffassung gegenübertritt (vgl zB BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 20 S 58; BSG Urteil vom 12.4.2000 - B 9 VH 1/99 R - HVBG-INFO 2000, 2227), so muss vom Gericht, um Überraschungsentscheidungen zu verhindern, sichergestellt werden, dass sich die Beteiligten sachgemäß zum Prozessstoff äußern können.
  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 28/90

    Angemessene Äußerungsfrist zum Beweisergebnis

    Auszug aus BSG, 08.08.2017 - B 5 R 36/17 B
    Dazu ist ihnen angemessene Zeit einzuräumen und auch die Möglichkeit zu geben, Rat einzuholen (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 5 S 8).
  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 79/76

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Einverständnis der Beteiligten -

    Auszug aus BSG, 08.08.2017 - B 5 R 36/17 B
    Aus der Beschwerdebegründung geht schon nicht hervor, dass der Kläger in der mündlichen Verhandlung, dem "Kernstück" des gerichtlichen Verfahrens (BSGE 44, 292 [BSG 22.09.1977 - 10 RV 79/76] = SozR 1500 § 124 Nr. 2; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 33 S 57), keine Gelegenheit hatte, sich zum gesamten Streitstoff zu äußern, sei es erstmalig oder ergänzend zu vorangegangenen Schriftsätzen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht